BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES EHF-TICKETSHOPS
I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSABSCHLUSS, KÜNDIGUNG
- 1. Das Angebot zum Vertragsschluss erfolgt durch den Kunden, sobald er den Bestellvorgang in Bezug auf die ausgewählten Online-Tickets abschließt. Der Vertrag kommt zwischen der EHF und dem Kunden durch die Onlinebestätigung zustande.
- 2. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der im Online-System enthaltenen Daten übernommen.
- 3. Die EHF ist berechtigt, die Bestellung eines Kunden für ein bereits bestätigtes Geschäft gemäß Ziffer II. Punkt 1 zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen bestimmte von der EHF aufgestellte Bedingungen verstößt, auf die vor dem Verkauf hingewiesen wurde. Gleiches gilt für Umgehungsversuche (z.B. Verstoß gegen die begrenzte Anzahl von Eintrittskarten pro Kunde, Verstoß gegen Dokumentationspflichten, insbesondere gegen ein Wiederverkaufsverbot, Umgehungsversuche durch Registrierung und Nutzung mehrerer Benutzerprofile etc.) Die Stornierung/der Rücktritt kann auch stillschweigend durch Anrechnung der bereits bezahlten Kaufpreise erklärt werden.
- 4. Jeder Kunde ist verpflichtet, alle Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen der nationalen Behörden des oben genannten nationalen Handballverbandes im jeweiligen Gastgeberland im Hinblick auf die Prävention aller Pandemien im Bezug auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu befolgen. Das Gleiche gilt für Sicherheits- und Hygienekonzepte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die von der EHF, dem LOK und/oder Dritten herausgegeben werden. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich die EHF das Recht vor, den betreffenden Kunden von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
III. PREISBESTANDTEILE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- 1. Der Preis für im EHF-Ticketshop erworbene Eintrittskarten setzt sich aus dem Grundpreis der Eintrittskarte sowie den Buchungs- und Systemgebühren zusammen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
- 2. Die Bezahlung ist per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express) oder über PayPal möglich. Die Bestellung wird über eine SSL-gesicherte Verbindung mit Hilfe der CTS Eventim AG & Co. KGaA (Hauptsitz: Contrescarpe 75A, 28195 Bremen, Deutschland) abgewickelt.
IV. ZUSTELLUNG DER GEKAUFTEN TICKETS
- 1. Die Zustellung der über den EHF-Ticketshop erworbenen Eintrittskarten erfolgt durch Übersendung eines print@home- oder Mobile-Tickets an die vom Kunden beim Kaufvorgang angegebene E-Mail Adresse.
- 2. Die Art der Eintrittskarte und der Zustellung kann geändert und als zusätzliche Dienstleistung gemäß Abschnitt V bestellt werden.
V. ZUSATZLEISTUNGEN
VI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLUSS DES RÜCKTRITTS BEI BESONDEREN PFLICHTVERLETZUNGEN
- 1. Der Aufenthalt an und in den Arenen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Europäische Handballföderation haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, es sei denn, dass wesentliche Vertragspflichten betroffen sind. Außer im Falle vorsätzlichen Handelns ist die Haftung der EHF auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
- 2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer von der EHF nicht zu vertretenden und unverschuldeten Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
- 3. Soweit die Haftung der EHF nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
VII. RÜCKNAHME/ERSTATTUNG DER EINTRITTSKARTEN
VIII. WEITERGABE VON EINTRITTSKARTEN
IX. BILDRECHTE
X. GERICHTSBESTIMMUNGEN
XI. AUTHENTISCHER TEXT
Diese AGB wurden in englischer Sprache verfasst und in die Sprachen der einzelnen LOKs übersetzt und sind im EHF Ticket Shop verfügbar. Im Falle einer Abweichung zwischen der englischen und der übersetzten Fassung ist die englische Fassung maßgebend.
XII. UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE
XIII. ABTRENNBARKEIT UND ÄNDERUNG
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- 1. Auf diese AGB ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
- 2. . Ist der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (Österreich) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB. Diese Bestimmung gilt auch für grenzüberschreitende Verträge, die mit Nicht-Kaufleuten abgeschlossen werden. Die EHF behält sich auch das Recht vor, jedes andere, international zuständige Gericht anzurufen.
- 3. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die Europäische Kommission hier eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform zur Verfügung. Unsere Email-Adresse lautet: office@eurohandball.com.
- 4. Die EHF verpflichtet sich nicht und ist auch nicht verpflichtet, alternative Streitbeilegungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.
Vertragliche Beziehungen ergeben sich aus dem Kauf der Tickets zwischen dem Ticketinhaber (der Kunde oder Ticketinhaber) und der Europäischen Handballföderation, einem nach österreichischem Recht eingetragenen gemeinnützigen Verein (Registernummer im österreichischen Vereinsregister: ZVR 263489108) mit Sitz in der Hoffingergasse 18, A-1120 Wien, Österreich (die EHF).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EHF (die AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der EHF in Bezug auf die Women`s EHF EURO 2024, die vom 28. November bis 15. Dezember 2024 in Österreich, Ungarn und der Schweiz stattfindet (die Veranstaltung). Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden.
Der folgende nationale Handballverband ist als Lokales Organisationskomitee („LOK“) für die Organisation und Durchführung der Spiele der Veranstaltung, die in seinem Gebiet stattfinden, verantwortlich:
Österreichischer Handballbund, Hauslabgasse 24a, 1050 Wien, Österreich
Schweiz. Handball-Verband (SHV), Tannwaldstrasse 2, 4600 Olten, Schweiz
Magyar Kezilabda Szövetseg, Könyves, Kálmán krt. 76. VI/606, 1087 Budapest, Ungarn
Wünscht der Kunde anstelle eines Online-Tickets eine andere Art der Herstellung, Verpackung und Lieferung eines Souvenir-Tickets, so werden abweichend von Abschnitt IV. Die Höhe dieser Gebühren hängt von der Art der Versandart ab. Die Gebühr wird bei der Bestellung dieser Zusatzleistungen im Warenkorb angezeigt.
Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Kosten an. Erfolgt die Buchung einige Tage vor der Veranstaltung, werden die Tickets nicht mehr versandt. Wenn die EHF es möglich macht, können die Tickets persönlich am Veranstaltungsort abgeholt werden.
Weitere Informationen über den Ort, das Datum und die Kosten finden Sie im EHF Ticket Shop.
Die Eintrittskarten können nicht umgetauscht werden. Vom Kunden verlorene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte aus Kulanzgründen unterliegt der Entscheidung der EHF, die von Fall zu Fall getroffen wird.
Die Erstattung des Ticketpreises kann nicht beansprucht werden, wenn die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Kartenbestellung noch nicht endgültig terminiert war. Das Gleiche gilt, wenn ein Spiel der Veranstaltung abgebrochen wird. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.
Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, kann der Ticketinhaber die Transaktion rückgängig machen, indem er das Originalticket an die Ticketagentur zurückgibt, bei der er das Ticket erworben hat. In diesem Fall werden keine Bearbeitungs-, System- oder Versandgebühren erstattet.
Zur Vermeidung von Gewalt und Straftaten im Zusammenhang mit dem Betreten des Stadions, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Verhinderung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und zur Trennung der Fans verschiedener Mannschaften voneinander sowie zur Wahrung der Sicherheit der Zuschauer liegt es im Interesse der EHF, die Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken. Eintrittskarten dürfen daher nur aus privaten Gründen und nicht kommerziell verkauft werden. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt:
• das Anbieten von Eintrittskarten auf Auktionsportalen zum Verkauf;
• der Verkauf von Eintrittskarten zu kommerziellen Zwecken ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der EHF;
• der Verkauf von Eintrittskarten im Rahmen eines privaten Transfers zu einem höheren Preis als dem auf den Karten angegebenen;
• die Weitergabe von Eintrittskarten an Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Handballspielen ausgeschlossen wurden; und
• die Weitergabe oder Verwendung von Eintrittskarten ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der EHF für Zwecke der Werbung, des Marketings, als Bonus, Werbegeschenk, Preis oder als Teil eines nicht genehmigten Bewirtungs- oder Reisepakets.
Im Falle einer Übertragung der Eintrittskarte hat der Kunde der EHF auf Verlangen den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des neuen Karteninhabers mitzuteilen.
Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Karteninhaber in anderer Weise gegen diese AGB, wird die Eintrittskarte ungültig. In diesem Fall ist die EHF berechtigt, das Ticket - auch elektronisch - zu sperren und dem Ticketinhaber den Zutritt zur Arena entschädigungslos zu verweigern oder ihn aus der Arena zu verweisen.
Jeder Ticketinhaber erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, der EHF das Recht zur unentgeltlichen Nutzung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von der EHF oder ihren Partnern in Verbindung mit allen Medien und Vertriebskanälen der Veranstaltung gemacht werden, zu übertragen.
Der Zutritt zur Arena ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Der Zutritt zur Arena unterliegt der Einhaltung der Gerichtsordnung. Inhaber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, einen Ausweis oder einen anderen Nachweis vorzulegen, der sie zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigt. Die EHF ist jederzeit berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Beim Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Bei der Teilnahme an den Spielen der Veranstaltung hat der Kunde die jeweilige Platzordnung der gastgebenden Arena zu beachten. Im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung hat der Ticketinhaber den Anweisungen der Polizei, der EHF, der LOKs und des Sicherheitspersonals sowie der Spielstättenleitung der Arena Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, mit der Polizei, den Veranstaltern, dem Sicherheitspersonal und der Spielstättenleitung zusammenzuarbeiten, um seine Identität zu überprüfen und gegebenenfalls die Beschlagnahmung verbotener Gegenstände in seinem Besitz zu dulden.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Nebelkerzen, Waffen aller Art und ähnlich gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder andere Gegenstände, die den Genuss der Spiele der Veranstaltung oder den Komfort oder die Sicherheit für andere Besucher, Spieler oder Offizielle beeinträchtigen, sind verboten. Das Gleiche gilt für Werbung, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Arena mitgebracht werden, die EHF ist berechtigt, sie vorübergehend zu verwahren. Es ist verboten, rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsextreme Parolen zu skandieren oder zu verbreiten.
Das Betreten des Spielfeldes und anderer gesperrter Bereiche ist den Ticketinhabern untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gewalttätig sind oder deren Verhalten gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder die durch ein solches Verhalten Aufsehen erregen, können aus der Arena verwiesen werden.
Ohne vorherige Zustimmung der EHF ist es Ticketinhabern nicht gestattet, Töne, Bilder, Beschreibungen oder Ergebnisse der Veranstaltung (außer für private Zwecke) aufzuzeichnen oder ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medienkanäle (einschließlich Mobilfunk) oder an andere Personen zur Unterstützung solcher Aktivitäten zu übertragen oder zu verbreiten. Geräte oder Systeme, die für solche Aktivitäten verwendet werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung der EHF nicht in die Arena gebracht werden. Von Ticketinhabern während eines Spiels der Veranstaltung aufgenommene Bilder dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, unabhängig von der Art der Veröffentlichung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der EHF.
Der Kunde darf keine Spieldaten der Veranstaltung zu kommerziellen Zwecken sammeln, archivieren oder verbreiten.
Der unerlaubte Verkauf von Getränken, Speisen, Souvenirs, Kleidung, Werbeartikeln, Fanartikeln und / oder sonstigen gewerblichen Artikeln ist untersagt.
Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus behält sich die EHF das Recht vor, Personen, die gegen diese Verbote verstoßen, künftig vom Kartenerwerb auszuschließen, sie aus der Arena zu verweisen und/oder weitere rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.
Die EHF und die LOKs behalten sich das Recht vor, Zeit, Datum und Ort der Veranstaltung und/oder des/der Spiele(s) aufgrund unvorhergesehener außergewöhnlicher Umstände zu ändern: Höhere Gewalt wie Pandemien, Sicherheitsgründe oder andere Entscheidungen der zuständigen Behörden, die erhebliche Auswirkungen auf das Spiel am Veranstaltungsort haben.
Die EHF behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, wenn dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung und/oder des/der betreffenden Spiels/Spiele erforderlich ist. Die EHF wird jeden Ticketinhaber über solche Änderungen per E-Mail an die vom Ticketinhaber angegebene Adresse informieren.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht, einer Aufsichtsbehörde oder einer Behörde für nichtig, unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so
a. bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in Kraft, als ob diese nichtige(n), unwirksame(n), rechtswidrige(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht enthalten gewesen wären; und
b. Soweit erforderlich, ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: Oktober 2023